Bericht: Ingenieurkammern streben einheitliches Bundesingenieurgesetz an
Am 25. Januar trafen sich Vertreter von VDE, VDI und DVT zu einem Gespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT) über die Initiative der Bundesingenieurkammer (BIK) für ein Bundesingenieurgesetz. Aus Sicht der Ingenieurvereine brächte ein Bundesingenieurgesetz für Maschinenbau- oder Elektroingenieure, die überwiegend angestellt und daher außerhalb der Freien Berufe tätig sind, nur Nachteile mit sich (Registrierungszwang, Gebührenerhebung etc.). Die BMWT-Vertreterinnen erläuterten, dass es in Vorgesprächen bisher nur um einen Informationsaustausch zu einem möglichen Bundesingenieurgesetz gegangen sei. Das Ministerium strebe von sich aus keine Neuregelung an. Das Haus wolle sich aber ein Bild über die Situation und die unterschiedlichen Interessen verschaffen, zumal BMin Glos ein Schreiben von der Bundesingenieurkammer erhalten habe, auf das das Referat eine Antwort vorbereiten müsse.Die entstandenen Irritationen über den Sinn einer Neuordnung führten sie auf Missverständnisse in der Kommunikation zwischen BIK und den Verbänden zurück. Die Verbandsvertreter betonten, dass es Gespräche mit der BIK gegeben habe, dass die BIK jedoch ein diffuses Bild über ihre Absichten vermittelt habe.
Die BMWT-Vertreterinnen sicherten den Verbänden zu, dass sie in jedem Fall frühzeitig in jede Aktivität eingebunden würden, die sich im Zusammenhang mit einem Bundesingenieurgesetz ergeben könnte. Der DVT wurde als zentraler Ansprechpartner für die beteiligten Verbände bestimmt. Zwischenzeitlich haben sich VDI, VDE und BIK mit zwei Landesingenieurkammern in Hannover zur weiteren Diskussion des Themas getroffen. Eine Annäherung fand nicht statt.


