Neue Regelungen zum Impressum im WWW
Quellen:http://www.impressum-recht.de
http://www.bestviewed.de/recht/impressum.html
Zur Impressumspflicht und der Gestaltung im Internet gibt es seit dem 1. März 2007 neue rechtliche Regelungen.
Wie bereits seit Januar für e-mails mit Geschäftsbriefcharakter sind auch auf den Internetseiten Impressumsangaben verpflichtend geworden.
Die Form kann dabei je nach Ausrichtung der Webseiten (privat, geschäftlich, vereinsangebot) leicht variieren.
Bindend sind dabei für alle Anbieter die folgenden Angaben:
Name und Anschrift des Anbieters der Webseiten,
Kontaktdaten (speziell zur schnellen Kontaktaufnahmen wie Telefonnummer, e-mail),
Angaben zur Aufsichtsbehörde,
die Registernummer,
Angabe der Verantwortlichen.
Für geschäftlich betriebene Seiten kommen weitere Angaben hinzu.
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Neuregelungen für Signaturen beim elektronischen Schriftwechsel (e-mail)
Quelle: Verbändereport Ausgabe 2,2007Für elektronische Geschäftsbriefe gelten seit Januar 2007 (Stichtag 01.01.2007) die gleichen formellen Anforderungen wie für postalische Geschäftsbriefe. Formal gelten diese Formanforderungen für Verbände zunächst nicht, die Pflichtangaben sollten jedoch trotzdem gemacht werden, wenn ein kostenpflichtiges Angebot wie eine Weiterbildung angeboten werden. Gerade auch die Service-GmbHs von Verbänden sind von den Änderungen der Rechtsgrundlage betroffen.
Nicht angewendet werden die Änderungen auf Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Folgende Informationen sollten in der Signatur enthalten sein:
- Name des Geschäftsführers
- Name der Organisation + Rechtsformzusatz
- Sitz der Organisation
- Register und Registernummer
Weitere Informationen finden Sie auch über die Handelskammer Hamburg.


